Der Arbeitszeitbetrug eines freigestellten Betriebsratsmitglieds kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Betriebsratsmitglieder genießen einen Sonderkündigungsschutz. Während der Amtszeit kann einem Betriebsratsmitglied nur außerordentlich mit Zustimmung des Betriebsrats gekündigt werden. Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so kann das Arbeitsgericht sie auf Antrag des Arbeitgebers ersetzen. Unter prozessökonomischen Gesichtspunkten ist zu berücksichtigen, dass auch in einem Zustimmungsersetzungsverfahren der Instanzenzug eröffnet ist. Erst nach der formellen Rechtskraft der Ersetzungsentscheidung kann der Arbeitgeber gegenüber dem Betriebsratsmitglied die fristlose Kündigung aussprechen.
Kürzlich ist eine in diesem Zusammenhang ergangene Entscheidung des LAG Niedersachsen (Beschluss vom 28.02.2024 – 13 TaBV 40/23) auf öffentliches Interesse gestoßen. In dem zugrundeliegenden Sachverhalt beabsichtigte Amazon, das Arbeitsverhältnis des freigestellten Betriebsratsvorsitzenden am Standort Winsen/Luhe fristlos zu kündigen. Ihm wurde vorgeworfen, Zeiten seiner Tätigkeit für den Betriebsrat schuldhaft falsch dokumentiert und dadurch gegen seinen Arbeitsvertrag verstoßen zu haben.
Nachdem der Betriebsrat seine für die beabsichtigte fristlose Kündigung erforderliche Zustimmung nicht erteilt hatte, ersetzte sie das zuständige Arbeitsgericht auf Antrag von Amazon. Die hiergegen gerichteten Beschwerden des Betriebsrats und des Betriebsratsvorsitzenden hat das LAG Niedersachsen zurückgewiesen. Die Kammer war davon überzeugt, dass aufgrund der Fallumstände eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.