Es kann sich u.a. um eine betriebliche Altersversorgung handeln.
Anders als bei Sachbezügen, die der Arbeitgeber selbst beschafft und dem Mitarbeiter zur Verfügung stellt (Beispiele: Dienstwagen, Handy, Gutscheinkarten) handelt es sich bei den Deputatleistungen um einen Naturallohn, den der Arbeitgeber aus der eigenen Produktion leistet (Beispiel: Bierdeputat einer Brauerei). Zur vorgenannten Fallgruppe gehören auch Belegschaftsrabatte. Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge sind hier im Auge zu behalten. Auch im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung können Deputate im Ruhestand eine Rolle spielen.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.