Die Gewährung von Deputatleistungen hat Folgen

Es kann sich u.a. um eine betriebliche Altersversorgung handeln.

Anders als bei Sachbezügen, die der Arbeitgeber selbst beschafft und dem Mitarbeiter zur Verfügung stellt (Beispiele: Dienstwagen, Handy, Gutscheinkarten) handelt es sich bei den Deputatleistungen um einen Naturallohn, den der Arbeitgeber aus der eigenen Produktion leistet (Beispiel: Bierdeputat einer Brauerei). Zur vorgenannten Fallgruppe gehören auch Belegschaftsrabatte. Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge sind hier im Auge zu behalten. Auch im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung können Deputate im Ruhestand eine Rolle spielen.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.