Die steuerliche Förderung von dienstlich genutzten E-Autos soll helfen, die Nachfrage nach emissionsfreien Fahrzeugen weiter zu erhöhen.
Die Bundesregierung hat kürzlich zwei Formulierungshilfen zum Steuerfortentwicklungsgesetz beschlossen. Im Rahmen der Wachstumsinitiative sollen künftig Unternehmen von einer Sonderabschreibung für vollelektrische und emissionsfreie Fahrzeuge profitieren. Zudem ist vorgesehen, den Steuervorteil für E-Dienstwagen zu erweitern.
Bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils von Dienstwagen, die reine Elektrofahrzeuge sind und einen Wert von 70.000 Euro nicht übersteigen, wird nur ein Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt. Diese Höchstgrenze soll nun auf 95.000 Euro angehoben werden.
Darüber hinaus enthält die Formulierungshilfe auch eine Sonderabschreibung für neu zugelassene vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge ab dem 01.07.2024, von welcher sich die Bundesregierung auch eine gewisse konjunkturelle Belebung erwartet.
Mitgliedsfirmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.