Das Vorgängerprodukt sv.net wird endgültig am 30.06.2024 abgeschaltet.
Die Sozialversicherungsträger sind gesetzlich verpflichtet, eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist seit dem 04.10.2023 das SV-Meldeportal freigeschaltet worden. Es richtet sich vor allem an kleine Unternehmen, die kein Entgeltabrechnungsprogramm nutzen. Doch auch mittelständische und große Unternehmen sowie Selbstständige kann das SV-Meldeportal dabei unterstützen, ihre Meldepflicht zu erfüllen und Bescheinigungen abzurufen.
Das Vorgängerprodukt sv.net wird nur noch bis zum 30.06.2024 im eingeschränkten Umfang angeboten und dann abgeschaltet. Bis zu diesem Termin müssen alle aktiven Nutzer die Anwendung gewechselt haben.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.