Das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden.
Das Gesetz ist damit überwiegend am 1. Mai 2026 in Kraft treten. Das neue Tariftreuegesetz stellt Unternehmen, öffentliche Auftraggeber und die Sozialpartner vor erhebliche Herausforderungen. Ziel des Gesetzes ist es, die Einhaltung tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherzustellen. In der Praxis wirft die Umsetzung jedoch zahlreiche Fragen auf – von der Abgabe des Tariftreueversprechens über Informations- und Nachweispflichten bis hin zu Haftungsfragen.
Die BdA wird die Umsetzung des Gesetzes mit einer Projektgruppe Tariftreuegesetz begleiten. Unseren Mitgliedern werden wir kurzfristig hierzu eine Handreichung zur Verfügung stellen.
Die BDA hatte gegen den Gesetzentwurf immer wieder interveniert. Das Vorhaben der Bundesregierung greife unzulässig in die Tarifautonomie ein, verletzte europäisches Recht und wurde als Widerspruch zum Bekenntnis der Koalitionspartner zu einem nachhaltigen Bürokratieabbau kritisiert. Der Bundestag hat zwar noch Änderungen vorgenommen, die einzelne Kritikpunkte aufgriffen – unter anderem die Einführung von Ausnahmen für Lieferleistungen. Trotz dieser Änderungen bleibt das Tariftreuegesetz das falsche Signal für Wirtschaft und Tarifautonomie und wird kein Beitrag sein, um die Tarifbindung nachhaltig zu stärken. Die Bundesregierung hat entgegen den Ankündigungen zum Bürokratieabbau einen weiteren Bürokratieverstärker geschaffen.


