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Das BAFA veröffentlicht neue Handreichungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Diese Handreichungen beinhalten u.a. Hinweise zur Zusammenarbeit in der Lieferkette.

Auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finden Sie neue Handreichungen und Informationen. Die Handreichung „Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern“ soll z.B. aufzeigen, wozu nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtete Unternehmen ihre Zulieferer auffordern können und wozu nicht. Das Papier enthält außerdem Empfehlungen für die Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.