Der Beitragssatz soll ab 01.01.2025 um 0,2 Prozentpunkte angehoben werden.
Die Bundesregierung hat den Entwurf einer Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 veröffentlicht.
Zum 01.01.2025 soll demnach der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf dann 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen steigen.
Der Entwurf liegt aktuell dem Bundestag vor und soll dort am 20.12.2024 verabschiedet werden.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.