Anhebung des Schwellenwerts für Sicherheitsbeauftragte.
Der Bundestag hat am 26. März 2026 der von der Bundesregierung geplanten Anhebung der Schwellenwerte für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in Betrieben zugestimmt. Künftig gilt eine pauschale Bestellpflicht erst für Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten; der bisherige Schwellenwert von 20 Beschäftigten wurde damit deutlich angehoben.
Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten bleiben weiterhin von der Bestellpflicht ausgenommen. Betriebe mit mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten müssen einen Sicherheitsbeauftragten nur dann bestellen, wenn besondere Gefährdungen für Leben und Gesundheit der Beschäftigten bestehen. In Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten reicht in diesen Fällen grundsätzlich die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten aus.
Unabhängig davon kann der zuständige Unfallversicherungsträger weiterhin anordnen, dass Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind, sofern besondere Gefährdungen für Leben und Gesundheit vorliegen.
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