Aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns gelten auch neue Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobs.
Im Jahr 2024 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,41 € pro Stunde. Zum 01.01.2025 erfolgt eine Anhebung auf 12,82 € pro Stunde.
Die Steigerung des Mindestlohns hat Auswirkungen auf Mini- und Midijobs.
Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2024 bei 538,00 € monatlich. Im Zuge der Mindestlohnanpassung wird die Geringfügigkeitsgrenze 2025 auf 556,00 € pro Monat angehoben.
Der Übergangsbereich für sogenannte Midijobs liegt 2024 bei 538,01 € bis 2.000,00 €. Aufgrund der Anpassung des Mindestlohns gilt der Übergangsbereich 2025 von 556,01 € bis 2.000,00 €.
Mitgliedsfirmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.