Gesetzliche Neuerungen bei der Lohnsteuerbescheinigung gelten ab 2025.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein BMF-Schreiben zur Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für die Kalenderjahre ab 2025 mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt und veröffentlicht.
Neu ist in diesem BMF-Schreiben, dass unter Nummer 10 der Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre und Entschädigungen zu bescheinigen ist. Dies gilt insbesondere für Abfindungen. Hintergrund ist, dass ab dem Jahr 2025 die Fünftelregelung nicht mehr beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber durchgeführt werden kann, sondern nur noch vom Arbeitnehmer im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung. Darüber hinaus betreffen Neuerungen die Zahlung tarifvertraglicher Ansprüche durch Dritte und Fälle, in denen im betreffenden Kalenderjahr kein Arbeitslohn gezahlt wurde.
Mitgliedsfirmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist. Dort finden diese auch das BMF-Schreiben als Anlage.