Die Öffentlichkeits- und Gremienarbeit der VBU®

Meinungsstarke Vertretung der Interessen der Arbeitgeber
Die VBU® setzt sich in der Öffentlichkeit für unternehmerische Positionen gegenüber wichtigen Meinungsbildnern in den Medien, in der öffentlichen Verwaltung, in Schulen und Hochschulen ein. Schwerpunkt der Medienarbeit bilden Presseinformationen und Stellungnahmen zu aktuellen sozial-, bildungs- und tarifpolitischen Themen sowie zur konjunkturellen Situation in den Branchen der Mitgliedsverbände der VBU®.

Umfragen zur Meinungsbildung

Eine immer wichtigere Rolle spielen in der öffentlichen Meinungsbildung Umfragen. Die VBU® trägt dem durch ein besonderes digitales Modul Rechnung, um mit ihm Meinungsumfragen unter Mitgliedsunternehmen zu den verschiedensten Themen durchzuführen. Die Ergebnisse werden dann regelmäßig den Medien – kommentiert von der VBU® – zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise bündelt die VBU® öffentlichkeitswirksam die Meinungen ihrer Mitgliedsunternehmen.

Meinungsumfragen 2022/2023 zu den Themen

  • Weiterbildung und Trends in der Personalentwicklung
  • Corporate Benefits Teil 1, 2, und 3
  • Recruiting-Kanäle
  • Nutzung der Inflationsausgleichsprämie in den Unternehmen

Beispiele unserer Fachveröffentlichungen:

  • Die fehlende Kenntnis des Arbeitgebers von einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung bei Kündigungen, ArbRB 2021, 385
  • Abmahnung in: Handbuch zum Arbeitsrecht, Luchterhand 2021
  • Berufsausbildungsrecht: Vom Recruiting bis zur Übernahme, Otto Schmidt Verlag 2021
  • Arbeitszeit ist nicht immer gleich Arbeitszeit, ARP 2021, 266
  • Die Überwachung des Arbeitsschutzes durch den Betriebsrat, ARP 2021, 363
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Rahmen des Berufsausbildungsverhältnisses, DB 2021, 2081
  • Sanktionen auf Druck der Belegschaft bei Verstößen gegen Corona-Schutzvorschriften, ArbRB 2021, 115

Unsere Fachveröffentlichungen tragen zur Meinungsbildung bei

In praxisbezogenen Fachveröffentlichungen hat die VBU® auch 2022 zu aktuellen arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Themen Stellung genommen.

Die VBU® vernetzt Unternehmer in der Öffentlichkeit

Die VBU® ermöglicht es auch Mitgliedsunternehmen, dass sich deren Mitarbeiter für die Interessen ihrer Branchen in der Öffentlichkeit einbringen.
Mitgliedsunternehmen sind insbesondere in den verschiedenen Gremien der Agentur für Arbeit, der AOK und der Berufsgenossenschaften vertreten.
Die VBU® ermöglicht es außerdem, dass Führungskräfte aus den Mitgliedsunternehmen als ehrenamtliche Richter in den verschiedenen Instanzen der Arbeit- und Sozialgerichtsbarkeit mitwirken, um auf diese Weise praktische Erfahrungen aus ihren Betrieben in die Rechtsprechung einfließen zu lassen.

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter

bei
Arbeitsgerichten

bei Landesarbeitsgerichten

bei
Sozialgerichten

beim
Landessozialgericht

beim
Bundesarbeitsgericht

ZAHLEN AUS DEM JAHR 2022

Wir beraten Sie gerne

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Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände e.V.

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