Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung beschlossen.
Die Bundesregierung hat die Pflegereform beschlossen. Ziel der Bundesregierung ist es, die drohende Finanzierungslücke der sozialen Pflegeversicherung (SPV) kurzfristig zu schließen. So prognostiziert der Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen für das laufende Jahr ein Defizit von 1,2 Milliarden Euro. Für 2027 wird ein Defizit von rund 7,5 Milliarden Euro erwartet.
Kernbestandteil des Gesetzesentwurfes sind strukturelle Reformen in der SPV sowie eine Anpassung des Leistungskataloges. Zusätzlich sollen auch die Einnahmen der Pflegeversicherung gesteigert werden, ohne den allgemeinen Beitragssatz anzuheben. Dafür plant die Bundesregierung eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, eine Verbeitragung der geringfügigen Beschäftigung und die Anhebung des Beitragszuschlags für kinderlose Mitglieder.
Zusätzlich will die Bundesregierung prüfen, wie die betriebliche Vorsorge für den Pflegefall weiter gestärkt werden kann. Parallel soll eine Kommission eingesetzt werden, die bis zum Ende des Jahres weitere Vorschläge zur Reform der Pflegeversicherung erarbeitet.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.


