Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat den DGUV Grundsatz 315-410 „Neue Prüfkriterien für Büromöbel“ aktualisiert.
Der aktualisierte DGUV Grundsatz 315-410 „Neue Prüfkriterien für Büromöbel“ konkretisiert die Anforderungen der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) und des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) für Büro-Arbeitstische, Büroschränke und aufrüstbare Raumgliederungselemente. Er beschreibt den aktuellen Stand der Technik und definiert sicherheits- sowie ergonomierelevante Mindestanforderungen für die Produktprüfung.
Die wesentlichen Inhalte des zurückgezogenen DIN-Fachberichts 147 wurden übernommen und an den aktuellen Stand der Technik und Normung angepasst, sodass das bisherige Niveau des Arbeits- und Gesundheitsschutzes erhalten bleibt. Der Grundsatz wurde gemeinsam mit Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) und dem Industrieverband Büro und Arbeitswelt (IBA) erarbeitet und ergänzt die europäischen Normen um zusätzliche Anforderungen an Sicherheit und Ergonomie von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen, insbesondere Links, Ideen, Angebote und Empfehlungen, dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.


