Höhere Beitragsbemessungsgrenzen für 2027 geplant         

Gutverdiener sollen künftig mehr in die Sozialsysteme einzahlen.

Das Bundesarbeitsministerium hat kürzlich einen Referentenentwurf der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2027 vorgelegt. Geplant ist die Anhebung der sogenannten Bemessungsgrenzen beim Einkommen, bis zu denen Sozialbeiträge zu entrichten sind.

Für die einzelnen Versicherungsarten ist ab 2027 Folgendes vorgesehen:

  • In der allgemeinen Rentenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze dem Entwurf zufolge von derzeit 8.450 Euro im Monat ab dem 1. Januar auf 8.850 Euro steigen.
  • In der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze demnach ebenfalls steigen – von monatlich 5.812,50 Euro in diesem Jahr auf 6.375,00 Euro im kommenden Jahr.
  • Die Versicherungspflichtgrenze, also die Grenze bis zu der Arbeitnehmer in der Regel gesetzlich krankenversichert sein müssen, soll gemäß der Planungen 2027 von aktuell 6.450 Euro Bruttomonatseinkommen auf dann 7.012,50 Euro pro Monat angehoben werden.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.