Auflösungsantrag wegen eines wahrheitswidrigen Prozessvortrags LAG Köln, Urteil vom 15.07.2025 – 7 SLa 9/25    

LAG Köln: Bewusst falscher Vortrag im Kündigungsschutzprozess kann Auflösung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen

Arbeitgeber können in besonderen Fällen auch dann eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses erreichen, wenn eine Kündigung allein nicht ausreicht. Das Landesarbeitsgericht Köln hat hierzu die Rechte von Arbeitgebern gestärkt.

Mit Urteil vom 15. Juli 2025 (Az. 7 SLa 9/25) hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden, dass ein bewusst wahrheitswidriger Sachvortrag eines Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess einen Auflösungsantrag des Arbeitgebers rechtfertigen kann.

Nach § 9 Kündigungsschutzgesetz kann das Arbeitsgericht ein Arbeitsverhältnis auf Antrag des Arbeitgebers gegen Zahlung einer Abfindung auflösen, wenn Umstände vorliegen, die eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht erwarten lassen. Klassische Auflösungsgründe sind Beleidigungen, ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe gegen Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen.

Nach Auffassung des LAG Köln gilt dies jedoch auch für bewusst falsche Tatsachenbehauptungen im gerichtlichen Verfahren. Zwar dürfen Arbeitnehmer zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Kündigungsschutzprozess umfassend vortragen. Wer jedoch wissentlich die Unwahrheit sagt, um sich einen prozessualen Vorteil zu verschaffen, verletzt nach Ansicht des Gerichts in erheblicher Weise seine Rücksichtnahmepflichten aus § 241 Abs. 2 BGB. Dies kann das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstören.

Bemerkenswert ist, dass es nach der Entscheidung nicht darauf ankommt, ob die falschen Angaben für die gerichtliche Entscheidung letztlich überhaupt von Bedeutung waren. Bereits der bewusste Versuch, durch unwahre Angaben Einfluss auf den Prozessausgang zu nehmen, kann eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.

Praxishinweis für Arbeitgeber

Die Entscheidung verdeutlicht, dass das Verhalten von Arbeitnehmern während eines Kündigungsschutzverfahrens erhebliche arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann. Stellt sich heraus, dass ein Arbeitnehmer bewusst falsche Tatsachen vorgetragen hat, kann dies nicht nur die Erfolgsaussichten im Prozess beeinflussen, sondern auch die Grundlage für einen erfolgreichen Auflösungsantrag des Arbeitgebers bilden.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.