Das Bundesgesundheitsministerium hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz) vorgelegt.
Der Entwurf sieht zahlreiche Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung der Sozialen Pflegeversicherung sowie zur Neuordnung ihrer Leistungen vor.
Außerdem sind mehrere Maßnahmen zur Erhöhung der Einnahmen vorgesehen.
Die Maßnahmen zur Begrenzung der Ausgaben sind ein Schritt in die richtige Richtung hin zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung und einer Fokussierung der Leistungen auf die großen Risiken. Die Maßnahmen auf der Ausgabenseite sind jedoch nicht ausreichend. Es sollte insbesondere noch eine nach Pflegegraden gestaffelte Karenzzeit für alle Geldleistungen der Pflegeversicherung eingeführt werden, der Leistungszuschlag sollte erst ab 24 Monaten Pflegeheimaufenthalt gezahlt und der Entlastungsbetrag ganz gestrichen werden. Zudem sind die verbliebenen Rentenversicherungsansprüche für Pflegepersonen komplett aus Steuermitteln zu bezahlen. Die vorgesehene Dynamisierung der Leistungsbeträge muss außerdem mit einem Nachhaltigkeitsfaktor nach dem Vorbild der Rentenversicherung verbunden werden.
Abzulehnen sind schließlich die Maßnahmen zur Erhöhung der Beitragsbelastung durch die Einführung einer Beitragspflicht für Minijobs und die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze – und das sogar noch über das Maß wie bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus.
Mitgliedsunternehmen können weitere Informationen dem gleichnamigen A-Rundschreiben entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert ist.


