Bundesrat stoppt Entlastungsprämie

Bundesrat stoppt Steueränderung – Entlastungsprämie vorerst nicht umsetzbar

Die vom Deutschen Bundestag beschlossene Änderung des Steuerberatungsgesetzes hat im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. Da es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, kann die darin vorgesehene Entlastungsprämie für Beschäftigte in Höhe von bis zu 1.000 Euro vorerst nicht in Kraft treten.

Die Regelung war kurzfristig in das „Gesetz zur Änderung des Steuerberatungs­geset­zes“ aufgenommen worden. Ziel war es, Arbeitgebern zu ermöglichen, ihren Beschäf­tigten bis zum 30. Juni 2027 eine steuer- und sozialabgabenfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro zu zahlen. Voraussetzung wäre gewesen, dass die Zahlung zusätzlich zum regulären Arbeitslohn erfolgt.

Die Entlastungsprämie ist Bestandteil eines Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Abmilderung finanzieller Belastungen infolge des Iran-Krieges. Zum selben Paket zählt auch der sogenannte Tankrabatt, den der Bundesrat bereits am 24. April 2026 in einer Sondersitzung gebilligt hatte.

Die Ablehnung im Bundesrat beruht vor allem auf der Finanzierung der Prämie. Die entstehenden Steuermindereinnahmen hätten überwiegend Länder und Kommunen getragen, während die zur Gegenfinanzierung geplante Erhöhung der Tabaksteuer aus­schließlich dem Bund zugutekäme.

Unabhängig davon hatten Arbeitgeberverbände bereits im Vorfeld Zweifel an der Wirk­samkeit freiwilliger Einmalprämien geäußert und auf den zusätzlichen Aufwand für die Unternehmen hingewiesen.

Die Bundesregierung kann nun den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bun­desrat anrufen. Ob und in welcher Form die Entlastungsprämie noch umgesetzt wird, ist derzeit offen.