Das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie ist verkündet worden                 

Das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) ist im Bundesgesetz­blatt verkündet worden.

Das Gesetz ist damit überwiegend am 1. Mai 2026 in Kraft treten. Das neue Tariftreuegesetz stellt Unternehmen, öffentliche Auftraggeber und die Sozi­al­partner vor erhebliche Herausforderungen. Ziel des Gesetzes ist es, die Einhaltung ta­rifvertraglicher Arbeitsbedingungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherzu­stel­len. In der Praxis wirft die Umsetzung jedoch zahlreiche Fragen auf – von der Ab­gabe des Tariftreueversprechens über Informations- und Nachweispflichten bis hin zu Haf­tungsfragen.

Die BdA wird die Umsetzung des Gesetzes mit einer Projektgruppe Tariftreuegesetz begleiten. Unseren Mitgliedern werden wir kurzfristig hierzu eine Hand­reichung zur Verfügung stellen.

Die BDA hatte gegen den Gesetzentwurf immer wieder interveniert. Das Vorhaben der Bundesregierung greife unzulässig in die Tarifautonomie ein, verletzte europäisches Recht und wurde als Widerspruch zum Bekenntnis der Koalitionspartner zu einem nach­haltigen Bürokratieabbau kritisiert. Der Bundestag hat zwar noch Änderungen vorge­nommen, die einzelne Kri­tikpunkte aufgriffen – unter anderem die Einführung von Aus­nahmen für Lieferleistun­gen. Trotz dieser Änderungen bleibt das Tariftreuege­setz das falsche Signal für Wirtschaft und Tarifautonomie und wird kein Beitrag sein, um die Ta­rifbin­dung nachhaltig zu stärken. Die Bundesregierung hat  entgegen den Ankündigun­gen zum Bürokratieabbau einen weiteren Bürokratieverstärker geschaffen.