Der BDA nimmt Stellung zum Gesetzentwurf zur Umsetzung einer steuer- und sozialabgabenfreien Entlastungsprämie.
Das Bundesministerium für Finanzen hat am 16. April 2026 eine Formulierungshilfe zur Umsetzung einer steuer- und sozialabgabenfreien Entlastungsprämie in Höhe von bis zu 1.000,00 Euro vorgelegt und der BDA die Möglichkeit zur Stellungnahme bis Dienstschluss eingeräumt.
Die Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der beiden Regierungsfraktionen zum “Neunten Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften” (Steueränderungsgesetz) setzt die Steuer- und Abgabenfreiheit von Entlastungsprämien nach dem Vorbild der sog. Inflationsausgleichsprämien in § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz um.
Die BDA hat in ihrer Stellungnahme die Entlastungsprämie grundsätzlich abgelehnt und insbesondere auch die überaus kurze Stellungnahmefrist kritisiert. Mit dem Entwurf werde auf Kosten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine Prämie für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ausgelobt ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage, in der sich die deutschen Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt befinden. Dieses Vorgehen hat auch die VBU in Stellungnahmen für ihre Mitgliedsunternehmen massiv kritisiert.
Mitgliedsunternehmen können weitere Informationen dem gleichnamigen A-Rundschreiben entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert ist.


