Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
§ 87 BetrVG – die Praxis im ÜberblickWas?
- Die Mitbestimmungstatbestände nach § 87 BetrVG, insbesondere: - Verhalten im Betrieb - Arbeitszeit - Technische Einrichtungen - Entlohnungsgrundsätze - Mobile Arbeit
- Grundsätze der Ausübung
- Bedeutung von Betriebsvereinbarungen
Warum?
Sie erfahren, wie aktuelle Entwicklungen die soziale Mitbestimmung im Unternehmen beeinflussen. Das Seminar vermittelt praxisnahe Handlungsempfehlungen, um Beteiligungsrechte von Betriebsräten und Arbeitnehmervertretungen rechtssicher umzusetzen und Konflikte zu vermeiden.
Die Referenten