Es besteht im Gegenteil eine Verpflichtung, die Arbeit wieder aufzunehmen, wenn der Arbeitnehmer vorzeitig gesund wird.
Unter manchen Arbeitgebern – und Arbeitnehmern – hält sich hartnäckig die Meinung, dass Arbeitnehmer nicht vor Ablauf der in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung attestierten Arbeitsunfähigkeit wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren dürfen. Dies ist jedoch eine weitere arbeitsrechtliche Legende.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.


