In einigen Branchen gibt es verbindliche Mindestlöhne, die über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen.
Im Jahr 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Parallel dazu hat sich die Minijob-Grenze auf monatlich 603 Euro erhöht. In bestimmten Fällen ergeben sich nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, dem Tarifvertragsgesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz andere Branchenmindestlöhne. Das sind beispielhaft:
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Mindestlohn in Euro (bundesweit) (Stand: 1. Januar 2026) |
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Dachdeckerhandwerk gelernte AN ungelernte AN |
16,60 14,96 |
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Elektrohandwerk |
14,93 |
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Gebäudereinigung Innen- und Unterhaltsreinigung Glas- und Fassadenreinigung |
15,00 18,40 |
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Gerüstbauer-Handwerk |
14,35 |
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Pflegebranche Mindestentgelt Mindestentgelt Pflegekraft Mindestentgelt Pflegefachkraft |
16,10 17,35 20,50 |
Weitere Informationen zu den Branchenmindestlöhnen, den gesetzlichen Grundlagen und weiteren Berufsgruppen sind auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Branchenmindestlöhne – BMAS) eingestellt.


