Rentenkommission: Mehr Netto statt neuer Belastungen

Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hat am 23. Juni Vor­schläge für eine Reform der Alterssicherung vorgelegt.

Es soll eine Kapitalrente nach schwedischem Vorbild eingeführt werden, mit deren Er­trägen langfristig das Rentenniveau der heute Jüngeren wieder steigen wird. Die ge­setzliche Rentenversicherung soll auf weitere Berufsgruppen ausgeweitet werden. Dies betrifft Selbständige, Beamte und Abgeordnete. Zudem soll das Renteneintrittsalter moderat angehoben und an die steigende Lebens­erwartung gekoppelt werden. Die Altersrente ab 63 soll grundsätzlich abgeschafft wer­den.

Minijobs sollen abgeschafft werden. Sie sollen in vollem Umfang in die gesetzliche Ren­tenversicherung einbezogen werden. Ausnahmen sollen nur noch für Schülerinnen und Schüler bestehen. Die Betriebliche Altersversorgung soll weiterverbreitet werden. In ei­nem Sozialpartnerdialog sollen hierzu konkrete Maßnahmen erarbeitet werden.

Die Reformvorschläge zeigen wichtige Weichenstellungen für eine Rentenreform auf, die jetzt zügig umgesetzt werden müssen. Dies gilt beispielsweise für die Anhebung des Renteneintrittsalters, wie auch die Abschaffung der vorgezogenen Altersrente mit 63. Diese Reformvorschläge sollten schon aus Gründen der Generationsgerechtigkeit schnell umgesetzt werden. Richtige Schritte, die aber zur Sicherung der Rente mutiger und schneller angegangen werden müssten.

Rund 6,5 Millionen Menschen arbeiten in Deutschland in einem Minijob. Für viele ist diese Beschäftigungsform eine flexible Möglichkeit, Familie, Pflege und Beruf miteinan­der zu vereinbaren. Gleichzeitig geben Minijobs Unternehmen den notwendigen Spiel­raum, um Auftragsspitzen aufzufangen und Personal flexibel einzusetzen. Und sie er­möglichen vielen Menschen überhaupt den Einstieg oder den Verbleib im Erwerbsle­ben. Die Abschaffung der Minijobs ohne weitere Reformen wird daher zu erheblichen Schwierigkeiten führen.

Aus Sicht der VBU liegt der eigentliche Reformbedarf an anderer Stelle. Der Übergang vom Minijob in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lohnt sich für viele Be­schäftigte finanziell zu wenig. Genau hier braucht es bessere Anreize.

Die Rente mit einer Kapitalversicherung zu stärken und richtig und notwendig. Dieser Schritt ist auch unausweichlich zur Sicherung des Rentenniveaus gerade der jüngeren Generation. Die VBU lehnt es jedoch nachhaltig ab, wenn die vorgeschlagenen Kapi­talbeiträge von jeweils einem Prozent für Arbeitgebende und Arbeitnehmende zusätz­lich gezahlt werden. Dieser Kapitalbeitrag sollte in dem System erwirtschaftet werden. Zusätzliche Beiträge erhöhen jedoch die Lohnnebenkosten und verringern gleichzeitig das Nettoeinkommen der Beschäftigten. Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Lage setzen zusätzliche Belastungen das falsche Signal.