Wann kommt eine „Druckkündigung“ in Betracht?   

Voraussetzungen einer Druckkündigung

An die Voraussetzungen einer Druckkündigung sind strenge Anforderungen zu stellen. Die Rechtsprechung erwartet vom Arbeitgeber, dass er sich zunächst schützend vor den betroffenen Arbeitnehmer stellt. Nur wenn ein schwerer wirtschaftlicher Schaden droht, ist eine Druckkündigung als letztes Mittel in Betracht zu ziehen.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum glei­chen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort un­ter „Aktuelles“ gespeichert ist.