Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge – Beschluss des Bun­destages vom 27. März 2026

Neue steuerlich geförderte private Altersvorsorge, einschließlich erhöhter Zulagen, er­weitertem Personenkreis und Einführung eines kostengünstigen Standarddepots be­schlossen.

Der Bundestag hat am 27. März 2026 das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen. Damit werden ab 2027 die Grund- und Kinderzulagen deutlich erhöht, der förderfähige Personenkreis unter Einbeziehung von Selbständigen erweitert und neue kostengüns­tige Standarddepots eingeführt. Zudem begrenzt das Gesetz die Effektivkosten dieser Standarddepots auf maximal ein Prozent und ermöglicht ein staatlich organisiertes Standardprodukt. Für Arbeitgeber ergeben sich vor allem Informations- und Kommuni­kationsbedarfe gegenüber Beschäftigten, da die neuen Fördermöglichkeiten die private Vorsorge attraktiver machen. Der Bundesrat berät abschließend am 8. Mai 2026.

Mitgliedsunternehmen erhalten hierzu in Kürze nähere Informationen.

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