Bei einem fiktiven Beförderungsanspruch kann eine Benachteiligung bei der Vergütung vorliegen.
Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen können nach einer Entscheidung des BAG v. 25.2.2025 – 9 AZR 5/24 eine höhere Vergütung beanspruchen, wenn eine geringere Vergütung sie von Amts wegen benachteiligen würde. Dies setzt nach der Entscheidung des BAG voraus, dass zum Zeitpunkt der verlangten fiktiven Beförderung eine Stelle frei ist und diese tatsächlich auch höher zu vergüten ist, als die aktuelle Vergütung der Vertrauensperson.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.


