Mindestlohnkommission beschließt einvernehmlich Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns

Der Mindestlohn steigt in zwei Stufen.

Die Mindestlohnkommission hat in der dritten Beratungssitzung zur Mindestlohnanpassung am 27. Juni 2025 auf der Grundlage eines Vermittlungsvorschlags der Vorsitzenden einstimmig einen Beschluss über die Erhöhung des Mindestlohns gefasst.

Nach dem gemeinsamen Beschluss der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite soll der Mindestlohn in zwei Stufen angepasst werden:

Zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und

zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro.