KI-Verordnung: Aktualisiertes FAQ-Papier zu den arbeitgeberrelevanten Regelungen des EU AI Act

Die Änderungen sind hervorgehoben.

Die europäische Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO) ist im August 2024 in Kraft getreten, die KI-VO sieht für die einzelnen Regelungen unterschiedliche Umsetzungsfristen vor. Die BDA hat ein Anwendungspapier zu den arbeitgeberrelevanten Regelungen der KI-VO erstellt, das zu einem FAQ-Papier weiterentwickelt und aktualisiert wurde.

Das aktualisierte Papier enthält Ergänzungen und Konkretisierungen zu:

  • GPAI-Modellen und der Bedeutung für Arbeitgeber als Betreiber,
  • Maßnahmen zur Sicherstellung von KI-Kompetenzen nach Art. 4 KI-VO, 
  • Deepfakes und Transparenzpflichten, die jedoch – anders als teilweise behauptet – erst ab 2. August 2026 gelten,
  • den ab 2. August 2025 geltenden Sanktionsregelungen nach Art. 99 KI-VO.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen, insbesondere das aktualisierte Papier, dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.