Höhere Beitragsbemessungsgrenzen für 2026 geplant

Gutverdiener sollen künftig mehr in die Sozialsysteme einzahlen.

Das Bundesarbeitsministerium hat kürzlich einen Verordnungsentwurf über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026 zur Abstimmung an die anderen Ressorts geschickt. 

Für die einzelnen Versicherungsarten ist ab 2026 Folgendes vorgesehen:

  • In der allgemeinen Rentenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze dem Entwurf zufolge von derzeit 8.050 Euro im Monat ab dem 1. Januar auf 8.450 Euro steigen.
  • In der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze demnach ebenfalls steigen – von monatlich 5.512,50 Euro in diesem Jahr auf 5.812,50 Euro im kommenden Jahr.
  • Die Versicherungspflichtgrenze, also die Grenze bis zu der Arbeitnehmer in der Regel gesetzlich krankenversichert sein müssen, soll gemäß der Planungen 2026 von aktuell 6.150 Euro Bruttomonatseinkommen auf dann 6.450 Euro pro Monat angehoben werden.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.