Eine neue Veröffentlichung aus der VBU zeigt diese und andere Möglichkeiten auf.
Mit dem Inkrafttreten des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) zum 1. August 2024 hat das Berufsbildungsgesetz (BBiG) tiefgreifende Neuerungen erfahren, die Unternehmen neue Wege eröffnen, Auszubildende zu gewinnen und Ausbildung attraktiver zu gestalten. Insbesondere die Möglichkeit des digitalen mobilen Ausbildens bietet Personalverantwortlichen praxisnahe, flexible Instrumente zur Modernisierung ihrer Ausbildungskonzepte – und damit zur Positionierung als innovativer Ausbildungsbetrieb.
In einem Beitrag von Kleinebrink, „Gestaltung der Berufsausbildung mit neuen gesetzlichen Möglichkeiten der Digitalisierung, Der Betrieb (DB) 2025, 1822 (Heft 30) werden diese Möglichkeiten aufgezeigt.
Eine Zusammenfassung können Mitgliedsunternehmen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.


