Gesetzliche Krankenversicherung: Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026

Der gesetzlich festgelegte Zusatzbeitragssatz 2025 liegt bei 2,5 Prozent. 2026 steigt er auf 2,9 Prozent.

Die Beitragslast für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird in Bezug auf die GKV auch im kommenden Jahr steigen. Das Bundesgesundheitsministerium hat nach Auswertung der Ergebnisse des Schätzerkreises den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2026 bei 2,9 % festgelegt und bekanntgegeben. Damit steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,4 Prozentpunkte im Vergleich zum Jahr 2025.

Der gesetzlich festgelegte Zusatzbeitragssatz ist eine rechnerische Größe. Die Höhe des tatsächlichen kassenindividuellen Zusatzbeitrags legt jede Krankenkasse selbst fest. Die Zusatzbeitragssätze orientieren sich am durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der GKV. Einige – auch große – Krankenkassen erheben allerdings einen nicht unerheblich höheren Zusatzbeitrag.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.