Durch bessere Rahmenbedingungen sollen wesentliche Anreize und Planungssicherheit für Standort- und Investitionsentscheidungen geschaffen werden.
Der kürzlich von den Regierungsfraktionen in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland hat zum Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und neues Wachstum zu schaffen.
Aus Sicht der Wirtschaft sind folgende Inhalte des Gesetzentwurfes besonders relevant:
- Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – „Investitions-Booster“
- Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem 1. Januar 2028 von derzeit 15 % auf 10 % ab 2032
- Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes für nicht entnommene Gewinne von derzeit 28,25 % auf 25 % ab dem Veranlagungszeitraum 2032
- Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge
- Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der sog. Dienstwagenbesteuerung für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen auf 100.000 Euro
- Ausweitung des Forschungszulagengesetzes
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.


