Es gelten hohe Anforderungen an die Schriftform i. S. v. § 14 Abs. 4 TzBfG

Das LAG Düsseldorf stellt mit Urteil vom 27.05.2025 (Aktenzeichen 3 SLa 614/24, nicht rechtskräftig) strenge formale Anforderungen an den Abschluss eines Trainer-Arbeitsvertrages mit auflösender Liga-Klausel.

Das LAG Düsseldorf stellt hohe formale Anforderungen an den Abschluss eines Trainer-Arbeitsvertrages mit auflösender Liga-Klausel.

Geklagt hatte der Trainer eines Handballbundesligisten gegen die Beendigung seines Vertrages. Der Arbeitsvertrag enthielt eine Ligaklausel mit: „Der Vertrag besitzt ausschließlich für den Bereich der 1. Handball-Bundesliga Gültigkeit. Bei Abstieg oder Lizenzverlust/-rückgabe endet der Vertrag“. Nachdem die Mannschaft in der Saison 2023/2024 aus der 1. Handball-Bundesliga abgestiegen war, wandte sich der Kläger gegen die Beendigung seines Vertrages. Das LAG bestätigte, dass der Vertrag durch die Ligaklausel nicht beendet wurde, weil das Schriftformerfordernis nicht erfüllt wurde.

Die Ligaklausel enthält eine auflösende Bedingung, für die die strengen Anforderungen der Schriftform nach § 14 Abs. 4 TzBfG zu beachten sind. In dem Fall verwendete der beklagte Verein, ein Vertragsformular, das mit zwei Unterschriftenfeldern versehen war. Der Vertrag war aber nur in einem Unterschriftenfeld mit der Unterschrift eines der beiden Geschäftsführer versehen und das andere Feld blieb leer. Das LAG stellte fest, dass mangels Unterschrift des zweiten Geschäftsführers in dem zweiten Unterschriftenfeld nur ein Vertragsentwurf vorliegt. Hieran änderte auch die Einzelvertretungsberechtigung des unterzeichnenden Geschäftsführers nichts. Um das Schriftformerfordernis zu wahren, hätte der Geschäftsführer zusätzlich in Vertretung für den zweiten Geschäftsführer mit Vertretungszusatz in dem zweiten Unterschriftenfeld unterzeichnen oder ggf. das zweite „leere“ Unterschriftenfeld durchgestrichen werden müssen.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.