Ergänzung zu möglicherweise nicht ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Ein weiterer Arzt ist auffällig geworden.

Wir haben verschiedentlich bereits auf Ärzte hingewiesen, die im Verdacht stehen, in großem Umfang nicht ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen. Der BDA ist nun der Privatarzt per Telemedizin Hina Alber bekannt geworden. Vermutlich wird auch hier eine „AU ohne Arztgespräch“ angeboten. Dabei werden im Anschluss an ein Click-through- Verfahren zur „Anamnese“ AU-Bescheinigungen ausgestellt. Eine solche AU entspricht grundsätzlich nicht deutschem Recht, nach dem ein Arzt- Patienten-Kontakt erforderlich ist und kann deshalb auch keinen Entgeltfortzahlungsanspruch eines Arbeitnehmers auslösen.

Auffallend ist, dass diese AU-Bescheinigungen optisch an den früheren „gelben Schein“ erinnern, aber auch bei gesetzlich Versicherten die Angabe „Privatarzt“ enthalten und nicht als eAU ausgestellt werden.

Aufgrund der Telefonvorwahl hat eine Anfrage an die Ärztekammer des Saarlandes ergeben, dass eine Ärztin oder ein Arzt mit dem Namen Hina Alber nicht bei der Ärztekammer des Saarlandes gemeldet ist. Die Ausübung der ambulanten Heilkunde – hierzu zählt auch das Ausstellen von Attesten, Arbeitsbescheinigungen oder Rezepten – ist an die Niederlassung in einer ärztlichen Praxis gebunden. Die Ärzte müssen die Aufnahme der Tätigkeit bei der Ärztekammer anzeigen. Daher ist davon auszugehen, dass es sich bei der Person nicht um einen im Saarland tätigen Arzt handelt. Es liegen auch keine Erkenntnisse vor, ob es sich bei dem Aussteller überhaupt um einen Arzt handelt.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.