Elektronischer Datenaustausch der PKV-Beiträge

Das bisherige Papierbescheinigungsverfahren für die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung (PKV) wird durch ein elektronisches Übermittlungsverfahren ersetzt. 

Die Digitalisierung der Verwaltung schreitet voran. Ab dem 1. Januar 2026 tritt das neue Verfahren zum elektronischen Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern in Kraft.

Das Verfahren sieht vor, dass die Versicherungsunternehmen die relevanten Beitragsdaten ihrer Versicherten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln. Auf Basis dieser Daten werden die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gebildet und den Arbeitgebern bereitgestellt. Damit soll die bisherige papierbasierte Bescheinigung der PKV-Beiträge entfallen.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen, insbesondere die Fachinformation des PKV-Verbands nebst Link zum einschlägigen Serviceportal dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.