Datenaustausch PKV – Finanzverwaltung und Arbeitgeber

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein neues BMF-Rundschreiben für eine Vereinfachung des Lohnsteuerabzugsverfahrens ab 2026 veröffentlicht.

Um den bürokratischen Aufwand bei der steuerlichen Behandlung der Beiträge für private Krankenversicherungen und eine private Pflegeversicherung zu reduzieren, wird ab dem 01.01.2026 ein umfassender elektronischer Datenaustausch zwischen den inländischen Unternehmen der privaten Krankenversicherung und der privaten Pflegeversicherung sowie dem Bundeszentralamt für Steuern und den Arbeitgebern durchgeführt.

Bereits jetzt informiert das BMF mit Rundschreiben vom 03.06.2025 zum „Datenaustausch zwischen Unternehmen der privaten Krankenversicherung und der privaten Pflegeversicherung, den Finanzverwaltungen und den Arbeitgebern im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens ab 2026“.

Das BMF-Schreiben informiert insbesondere umfassend über:

  • Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung als Lohnsteuerabzugs­merkmale (§ 39 Absatz 4 Nummer 4 EStG)
  • Datenübermittlung durch die Versicherungsunternehmen (§ 39 Absatz 4a EStG)
  • Bildung der Lohnsteuerabzugsmerkmale durch das BZSt
  • Bereitstellung der ELStAM für den Arbeitgeber
  • Bereitstellung der geänderten ELStAM nach Korrektur oder Stornierung einer Da­tenübermittlung
  • Berücksichtigung der Beiträge der privaten Kranken- und Pflegeversicherung durch den Arbeitgeber
  • Entscheidung des Arbeitgebers über Steuerfreiheit seiner Arbeitgeberzuschüsse bei ausländischer Versicherung des Arbeitnehmers
  • Unterbliebene Datenübermittlung
  • Freibetrag bei Versicherungsunternehmen oder Sozialversicherungsträgern ohne Sitz oder Geschäftsleitung im Inland (§ 39a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und Absatz 4 Satz 1 Nummer 1a EStG)
  • Pflichtveranlagungen (§ 46 Absatz 2 EStG)
  • Berechnung der Lohnsteuer
  • Datensatzbeschreibungen
  • Ersatzverfahren

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist. Unsere Mitglieder erhalten das BMF-Schreiben als Anlage.