Mit dem am 11.07.2025 im Bundesrat verabschiedeten Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland steigt die Bruttolistenpreisgrenze auf 100.000,00 €.
Die Bruttolistenpreisgrenze für die günstigere Besteuerung von privat genutzten Elektro-Dienstwagen wurde in den letzten Jahren mehrfach angepasst, um den gestiegenen Kaufpreisen in der Automobilbranche Rechnung zu tragen. Diese Anpassung betreffen die sogenannte 0,25-Prozent-Regel, die für reine Elektrofahrzeuge ohne CO2-Ausstoss gilt. Hierbei wird der geldwerte Vorteil für die private Nutzung nur mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat bemessen. Die letzte Anhebung erfolgte zum 01.01.2024 auf 70.000,00 € und beträgt nun für die ab dem 01.07.2025 angeschafften Fahrzeuge 100.000,00 €.
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