BMF-Muster für elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2026

Änderung bei dem tatsächlichen Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigenden Teilbetrages der Vorsorgepauschale für die private Kranken- und Pflegeversicherung.

Zwar werden in den Unternehmen die Lohnsteuerbescheinigungen automatisch über die entsprechenden Programme oder über den Steuerberater erstellt, gleichwohl ist es wichtig, die Änderungen in den Lohnsteuerbescheinigungen zu kennen, um prüfen zu können, ob Änderungen auch umgesetzt wurden und um Rückfragen der Mitarbeitenden zu beantworten.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat nunmehr das neue Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des kommenden Jahres bekannt gegeben.  Änderungen haben sich hinsichtlich des bisher in Nummer 28 ausgewiesenen, tatsächlichem Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigten Teilbetrages der Vorsorgepauschale für die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung ergeben. Diese werden dem Arbeitgeber als Lohnsteuerabzugsmerkmal bereitgestellt und sind ab 2026 nicht mehr in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.