Wachstumschancengesetz soll Maßnahmen zur Umsetzung des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes (PUEG) enthalten

Digitales Verfahren geplant.

Die Umsetzung des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes (PUEG) führt zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand im Hinblick auf die Erhebung und den Nachweis der Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder. Die Arbeitgeberverbände hatten daher gefordert, dass zur Begrenzung des Aufwandes eine unbürokratische Umsetzung durch ein elektronisches Verfahren erfolgen muss. Die Koalitionsfraktionen haben diese Forderung aufgegriffen und einen Änderungsantrag an den Entwurf eines Wachstumschancengesetzes angehängt. Für die Einführung und Errichtung eines automatisierten Übermittlungsverfahrens müssen die gesetzlichen datenschutzrechtlichen Grundlagen für die Weitergabe der Daten geschaffen werden. Der Entwurf sieht vor, dass die Meldung der beitragspflichtigen Mitglieder in der gesetzlichen Pflegeversicherung an das Bundeszentralamt für die Steuer übermittelt wird, das seinerseits die Daten den beitragsführenden Stellen zur Verfügung stellt.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist. Auch der Entwurf des Ergänzungsantrages steht zum Download für Mitglieder in unserem ArbeitgeberNet bereit.