Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen bei Auslandsdienstreisen

BMF veröffentlicht die Werte für 2024.

Für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsreisen gelten für unterschiedliche Länder Werte in unterschiedlicher Höhe. Diese werden in der Regel jährlich im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) festgesetzt. Auch für Auslandsdienstreisen ab dem 01.01.2024 hat das BMF mit Schreiben vom 21.11.2023 neue Werte für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bekannt gegeben. Die im Vergleich zum Vorjahr angepassten Werte sind dabei jeweils in Fettdruck kenntlich gemacht. Bei mehrtägigen Auslandsreisen in mehrere Staaten gilt, dass grundsätzlich der Pauschbetrag für denjenigen Staat anzuwenden ist, der vor 24:00 Uhr erreicht wird.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist. Hier finden Sie auch das BMF-Schreiben als Anlage.