Für 2024 ist ein Umlagesatz von 0,06 % geplant.
Der Anspruch der Arbeitnehmer auf Insolvenzgeld wird durch eine von den Arbeitgebern zu zahlende monatliche Umlage finanziert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Referentenentwurf der Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2024 vorgelegt. Danach ist geplant, für das Kalenderjahr 2024 einen Umlagesatz von 0,06 % festzulegen. Dies entspricht dem aktuellen Umlagesatz für das Jahr 2023.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.