Neue Rechtsprechung zur Berechnung des pfändbaren Einkommens ist berücksichtigt worden.
Durch die Zunahme der privaten Überschuldung tritt der Arbeitgeber immer öfter in die Rolle des Drittschuldners. Hierbei ist es für die Personalabteilungen von großem Interesse, den pfändbaren Betrag korrekt zu berechnen.
Die Pfändungsfreigrenzen werden mittlerweile jedes Jahr angepasst. Ebenso hat sich die Rechtsprechung zur Berechnung des pfändbaren Einkommens weiterentwickelt. Wir haben deshalb unser VBU®-Wissen „Pfändung von Arbeitseinkommen“ überarbeitet.
Die Ausarbeitung, die 30 Seiten umfasst, können Mitgliedsunternehmen in unserem ArbeitgeberNet unter „VBU®-Wissen“ lesen und herunterladen.