Unternehmen müssen die Auswirkungen des Endes der Sommerzeit 2023 beachten

Die Zeitveränderung kann u. a. zu Mehrarbeit führen.

Die diesjährige Sommerzeit endet am Sonntag, 29. Oktober 2023, um 03.00 Uhr. Zu dieser Zeit wird die Stundenzählung von 03.00 Uhr auf 02.00 Uhr zurückgestellt.

Wird in der Nacht zum Sonntag, 29. Oktober 2023, eine Stunde länger gearbeitet, liegt Mehrarbeit vor, so dass diese Zeit einschließlich eines evtl. tarifvertraglichen Zuschlages zu vergüten ist.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen, u.a. zu Beteiligungsrechten des Betriebsrats, dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.