Anhebungen der Verpflegungspauschalen und des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen sollen nicht umgesetzt werden.
Wie wir bereits berichtet haben, wird der Gesetzentwurf zum Wachstumschancengesetz aktuell im Vermittlungsausschuss des Bundesrates beraten. In der Sitzung des Vermittlungsausschusses in der KW 8 konnte lediglich eine „unechte“ Einigung dahingehend erzielt werden, dass nur noch ein Entlastungsvolumen von 3,2 Mrd. Euro in Aussicht genommen wird. Diese Einigung wird derzeit von der CDU/CSU auch weiterhin nicht mitgetragen.
Wesentliche Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesbeschluss im Bereich der Lohnsteuer sind, dass die Anhebung der Verpflegungspauschalen nicht umgesetzt werden soll, genauso wenig wie die Anhebung des Freibetrages für Betriebsveranstaltungen. Auch die Abschaffung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren soll erst zum 01.01.2025 und nicht rückwirkend umgesetzt werden. Bei der Anhebung des Pauschbetrages für Berufskraftfahrer und der Anhebung des Höchstbetrages für den Bruttolistenpreis für die Viertelung der Bemessungsgrundlage bei reinen Elektrofahrzeugen auf 70.000 Euro soll es hingegen bleiben. Auch das Reichweitenkriterium bei der Dienstwagenbesteuerung der Hybridelektrofahrzeuge soll erhalten bleiben.
Die Abstimmung im Bundestag ist am 23.02.2024 mit entsprechender Zustimmung erfolgt. Das Inkrafttreten ist von der Zustimmung des Bundesrats in der nächsten Sitzung am 22.03.2024 abhängig. Die Zustimmung des Bundesrats hängt jedoch von den Ländern ab, in denen die Union (mit)regiert, so dass die Zustimmung des Bundesrates zum Kompromissentwurf zum aktuellen Zeitpunkt fraglich ist.
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