Übergangszeit Bachelor-/Masterstudium

Für die Zeit zwischen den Studiengängen müssen Arbeitgeber versicherungsrechtliche Besonderheiten beachten.

Beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium ist grundsätzlich nicht von einem durchgehenden Fortbestehen der Zugehörigkeit zum Personenkreis der ordentlich Studierenden auszugehen, da der neue Ausbildungsabschnitt in Form des Masterstudiums sich in aller Regel nicht lückenlos an das Ende des Bachelorstudiums anschließt. Bei derartigen Unterbrechungen kann angesichts der erforderlichen Hochschulzugehörigkeit Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs nicht eingeräumt werden. Gegebenenfalls besteht aber die Möglichkeit einer kurzfristigen Beschäftigung.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „Archiv“ gespeichert und in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben für den Monat Mai enthalten ist.