Zahlreiche neue Rechtsprechung hat die Überarbeitung notwendig gemacht.
Neben den Mitbestimmungsrechten in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten haben Betriebsräte auch umfangreiche Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten. In Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten. Personalverantwortliche müssen diese Beteiligungsrechte unbedingt beachten, da dem Unternehmen ansonsten erhebliche rechtliche Nachteile drohen.
Die Rechtsprechung zu diesen Beteiligungsrechten des Betriebsrats hat sich weiterentwickelt. Wir haben deshalb unser VBU® Wissen „Beteiligung des Betriebsrats bei Einstellung, Ein-, Umgruppierung und Versetzung“ überarbeitet.
Die Ausarbeitung, die 34 Seiten umfasst, können Mitgliedsunternehmen in unserem ArbeitgeberNet unter „VBU Wissen“ lesen und herunterladen.