Umsetzung durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz.
In das Kreditzweitmarktförderungsgesetz wurden fünf Regelungen des Wachstumschancengesetzes aufgenommen, nachdem das Wachstumschancengesetz vom Bundesrat am 24.11.2023 in den Vermittlungsausschuss verwiesen wurde. Dabei handelt es sich um die Anpassung von Steuergesetzen an das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), die Anpassung der Zinsschranke, den Wegfall der Besteuerung der Dezemberhilfe 2022, die Anpassung der Vorsorgepauschale sowie die Verschiebung des elektronischen Datenaustausches zwischen Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, Finanzverwaltung und Arbeitgebern vom 01.01.2024 auf den 01.01.2026.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.