Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten

Änderung der maßgebenden Beträge ab 01.03.2024.

Der Arbeitgeber kann für beruflich veranlasste Umzüge an seine Arbeitnehmer eine steuerfreie Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen oder umzugsbedingte Unterrichtskosten zahlen. Diese steigen ab 01.03.2024 im Hinblick auf umzugsbedingten zusätzlichen Unterricht für ein Kind auf 1.286 €. Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen für den Berechtigten selbst beträgt 964 €. Auch die Beträge für jede andere Person (Ehegatte, der Lebenspartner sowie die ledigen Kinder, Stief- und Pflegekinder), die auch nach dem Umzug mit dem Berechtigten in häuslicher Gemeinschaft leben, steigt auf 643 €, für Berechtigte, die am Tage vor dem Einladen des Umzugsguts keine Wohnung hatten oder nach dem Umzug keine eigene Wohnung eingerichtet haben, auf 193 €.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist. Dort finden Sie auch das BMF-Schreiben zum Downloaden.