Maßgebliche Zahlen für das neue Jahr für die Betriebliche Altersversorgung.
Nachdem im Bundesgesetzblatt die „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2024 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2024) veröffentlicht wurde, gelten für das Jahr 2024 folgende Rechengrößen: Die Untergrenze für den gesetzlichen Entgeltumwandlungsanspruch beträgt 265,13 € und die Obergrenze 3624 € jährlich. Dies entspricht einem monatlichen Umwandlungsbetrag von maximal 302 €. Kleinstrenten können gemäß § 3 Abs. 2 BetrAVG auch ohne Zustimmung des Mitarbeiters abgefunden werden. In den westlichen Bundesländern beträgt diese Obergrenze 1 % der monatlichen Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV, dies sind 35,35 €. Die Beitragsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung für Betriebsrenten beträgt einheitlich 176,75 €.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter A-Rundschreiben und unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist. Dort finden Sie auch eine aktualisierte Übersicht über die Rechengrößen als Anlage.