Neu zum 1. April 2024: Förderung von Berufsorientierungspraktika durch die BA. Mobilitätszuschuss für junge Menschen, die für eine Ausbildung ihre Heimatregion verlassen. Geändert: Mindestlaufzeit Einstiegsqualifizierung – künftig vier statt sechs Monate.
Neue Mitarbeiter und Auszubildende zu gewinnen ist herausfordernd. Für Auszubildenden gibt es neue Förderprogramme, die helfen können, diese zu gewinnen und zu halten: Ab dem 1. April 2024 fördert die Bundesagentur für Arbeit (BA) Berufsorientierungspraktika. Zielgruppe sind junge Menschen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, noch nicht ausreichend beruflich orientiert sind und sich bei der BA als ausbildungssuchend gemeldet haben. Sie können während einer Dauer von mindestens einer bis maximal sechs Wochen einen oder mehrere Betriebe erkunden. Wenn das Praktikum nach Ende der Schulzeit im Sommer erfolgt und es für beide Seiten „passt“, können die jungen Menschen im Herbst als Auszubildende eingestellt werden. Weitere Informationen zu diesem Instrument finden Sie anbei in den BDA-Papieren.
Ab dem 1. April 2024 startet ebenfalls der neue Mobilitätszuschuss der BA. Er fördert junge Menschen, die ihr bisheriges Wohnumfeld zugunsten einer Ausbildung in einer anderen Region verlassen. Zum selben Stichtag wird auch die Einstiegsqualifizierung (EQ) angepasst. Die Mindestlaufzeit beträgt dann vier statt sechs Monate. Im Anhang finden Sie einen Flyer der BA zum Mobilitätszuschuss sowie zur angepassten EQ.
Diese und weitere Informationen wie z. B. Flyer und Papiere zum neuen Berufsorientierungsprogramm, die sich an Jugendliche und Lehrkräfte richten, werden ab dem 1. April 2024 auf der Internetseite der BA eingestellt.
Die Anlagen können Mitgliedsunternehmen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.